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Der Bundesrat hat neue Ableitbedingungen für die Lage der Schornsteinmündung von festen Brennstoffen beschlossen. Planen Sie Ihren Schornstein in unmittelbarer Firstnähe ein. Bis zu 40 cm neben dem First und einer Schornsteinhöhe von 40 cm über dem First, ändert sich nichts durch die neue Verordnung.
Mit einer firstnahen Schornsteinplanung sichern Sie den Ofenbetrieb langfristig, denn die Nachrüstung einer Schornsteinanlage an der Fassade ist durch die neue Regelungen eingeschränkt.
Die neue Verordnung soll gewährleisten, dass die Schornsteinöffnung im freien Windstrom, also außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liegt. So können die Abgase vom Wind optimal weggetragen (verdünnt) werden.
Für Bestandsanlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits im Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.
Ab sofort können Sie uns auch direkt unter folgenden Rufnummern erreichen:
034498/239939: Andreas Wenske
034498/239967: Marco Schnell
Die Rufnummern können Sie auch jederzeit unten auf der Website einsehen.
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